Inkassoauftrag


 

Für Ihren Inkassoauftrag zum Einzug Ihrer gesamten Forderung senden Sie mir bitte die vorbereitete Vollmacht, rechtsgültig unterschrieben, alle Urkunden, alle Urteile und Vollstreckungstitel, die Ihre Ansprüche beweisen, soweit dies noch nicht geschehen ist, im Original zu.


Heute schon möchte ich nicht versäumen, Sie auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches hinzuweisen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Ihre Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen ganz oder teilweise verjähren, wenn der Lauf dieser Verjährungsfristen nicht wirksam, zum Beispiel  durch erneute Vollstreckung, Klage, Erlass eines Mahnbescheides oder Anerkenntnis durch den Schuldner, unterbrochen wird.

Ihr Mandat betreue ich persönlich.

Für Ihre Fragen oder zur Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch stehe ich Ihnen telefonisch unter 0221-25 47 15 oder inkasso@hoff-koeln.de zur Verfügung.